1Vertragspartner
1.1Vertragspartner
Vertragspartner sind FixByte IT, Inh. Kevin Kie („Anbieter“) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
2Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
2.1Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von FixByte IT, den zusätzlichen besonderen Geschäftsbedingungen, den jeweils vorrangig geltenden Lizenzbedingungen der Hersteller sowie den vorrangig geltenden Regelungen in den jeweiligen Leistungsscheinen und Preislisten von FixByte IT und den vorrangig geltenden individuellen Vereinbarungen in den Verträgen (nachfolgend zusammen als „Vertrag“ bezeichnet).
2.2Geltungsbereich der AGB
Die AGB von FixByte IT gelten ausschließlich. Entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von FixByte IT nicht anerkannt, es sei denn, FixByte IT hat der Geltung solcher Bedingungen unter expliziter Bezugnahme darauf ausdrücklich in Textform zugestimmt.
3Verträge und Angebote
3.1Art der Leistungen
Die Leistungen von FixByte IT werden im Vertrag als dienst-, kauf-, miet- oder werkvertragliche Leistungen festgelegt.
3.2Leistungsmerkmale
Die spezifischen Merkmale der Leistungen, einschließlich technischer Beschreibungen, Mengen, Preise und Lieferzeiten, werden im Vertrag abschließend definiert. Vorab abgegebene Angebote von FixByte IT, insbesondere in Bezug auf diese Aspekte, sind unverbindlich.
3.3Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit einem Kunden kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder Annahme durch FixByte IT zustande, spätestens jedoch mit der Lieferung oder Bereitstellung der jeweiligen Leistungen. Die Auftragsbestätigung oder Annahme durch FixByte IT erfordert die Textform oder erfolgt durch die tatsächliche Leistungserfüllung von FixByte IT.
4Versand und Gefahrübergang
4.1Gefahrübergang bei Versand
Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald FixByte IT die Lieferung an die Transportperson oder das Transportunternehmen übergeben hat.
4.2Mängelanzeige
Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie offensichtlich erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Auslieferung, schriftlich bei FixByte IT anzuzeigen.
5Eigentumsvorbehalt
5.1Vorbehalt des Eigentums
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von FixByte IT aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich FixByte IT das Eigentum an den verkauften Waren vor.
5.2Beschränkungen für den Kunden
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, FixByte IT unverzüglich schriftlich zu informieren, falls ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Dritte (z. B. durch Pfändungen) auf die Waren zugreifen.
5.3Rechte bei Vertragsverletzung
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist FixByte IT berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Dies schließt nicht automatisch einen Rücktritt vom Vertrag ein; FixByte IT kann sich das Recht zum Rücktritt vorbehalten. Tritt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann FixByte IT diese Rechte nur geltend machen, wenn zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt wurde oder eine solche Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist.
5.4Weiterveräußerung und Verarbeitung durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten, solange er seinen Verpflichtungen nachkommt. In diesem Fall gelten ergänzt die folgenden Bestimmungen:
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei FixByte IT als Hersteller gilt. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter erwirbt FixByte IT Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der beteiligten Waren.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von FixByte IT zur Sicherheit an FixByte IT ab. FixByte IT nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde bleibt neben FixByte IT zur Einziehung der Forderung ermächtigt. FixByte IT verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Tritt jedoch einer dieser Fälle ein, kann FixByte IT verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und die zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von FixByte IT um mehr als 10 %, wird FixByte IT auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von FixByte IT freigeben.
6Zahlungsbedingungen
6.1Allgemeine Zahlungsbedingungen
Vergütung und Nebenkosten bei FixByte IT sind grundsätzlich Nettopreise, zuzüglich der gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben, und sofort nach Rechnungstellung fällig.
6.2Berechnung des Zahlungsbetrags
Der zu zahlende Betrag, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ergibt sich aus dem Vertrag und/oder der Rechnung von FixByte IT. Einmalige Entgelte sind sofort mit Rechnungstellung und ohne Abzug zu zahlen. Wechsel und Schecks sind als Zahlungsmittel ausgeschlossen. Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Textform.
6.3Verzug
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen gerät der Kunde in Verzug. Die Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen, zuzüglich einer Verzugspauschale. FixByte IT behält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.4Laufende Vergütungen
Laufende, monatlich geschuldete Vergütungen sind jeweils im Voraus spätestens am zehnten Werktag des Monats der Leistungserbringung fällig und zahlbar, ohne dass es einer gesonderten Rechnung bedarf. Für anteilige Monate ist die Vergütung anteilig geschuldet.
6.5Sonstige laufende Entgelte
Sonstige laufende Entgelte und/oder Gebühren sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jeweils im Voraus sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
6.6Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Der Kunde ist berechtigt, Zurückbehaltungsrechte auszuüben und/oder mit Ansprüchen aufzurechnen, die nicht auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind, nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von FixByte IT anerkannte Forderungen.
7(Leistungs-)Änderungen
7.1Änderung der AGB
FixByte IT ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Wird kein Widerspruch eingelegt, gelten die Änderungen oder Ergänzungen der AGB als vom Kunden genehmigt. FixByte IT wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung der AGB auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
7.2Anpassung der Leistungen
FixByte IT ist berechtigt, unter bestimmten Umständen seine Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten durch eine Anpassungserklärung in Textform gegenüber dem Kunden anzupassen, zu verändern oder einzustellen. Diese Umstände liegen vor, wenn die Leistung aufgrund von technischen, organisatorischen oder sonstigen Veränderungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erfüllt werden kann. Der Kunde hat das Recht, den angepassten Vertrag ab Erhalt der Anpassungserklärung mit Wirkung zum Beginn der Anpassung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht), falls die Änderung für ihn unzumutbar ist. Erfolgt keine Kündigung binnen sechs Wochen ab Zugang der Anpassungserklärung, gilt die Leistungsänderung als vereinbart.
7.3Verfall von Stundenkontingenten
Stundenkontingente, die in den Leistungsbeschreibungen des Vertrages zugunsten des Kunden enthalten sind, verfallen jeweils zum Monatsende, wenn sie bis dahin nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Dies gilt auch für Verträge und die sich daraus ergebenden, bestehenden noch offenen Stundenkontingente, die vor dem Inkrafttreten dieser AGB abgeschlossen wurden.
8Lieferungen, Leistungstermin
8.1Einhaltung von Lieferfristen
Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Lieferfristen oder Fristen zur Erbringung von Leistungen durch FixByte IT setzt voraus, dass der Kunde alle für die Lieferung oder Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig bereitstellt, insbesondere die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen oder Zahlungen erbringt. Sollte dies nicht der Fall sein, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen angemessen. Für den Eintritt des Lieferverzugs von FixByte IT ist in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich, wobei sich der Lieferverzug nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt.
8.2Teillieferungen und Teilleistungen
FixByte IT ist berechtigt, dem Kunden zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen.
8.3Rücktritt bei Einstellung der Produktion
FixByte IT kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hersteller nach Vertragsabschluss die Produktion oder den Vertrieb des vertragsgegenständlichen Produkts einstellt.
9Leistungsdauer und Kündigung
9.1Beginn der Leistungen
Die Leistungen von FixByte IT beginnen zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeitpunkt.
9.2Ordentliche Kündigung bei unbestimmter Laufzeit
Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, ist bei Leistungen über eine unbestimmte Dauer eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich.
9.3Verlängerung bei Mindestlaufzeiten
Bei vereinbarten Mindestlaufzeiten verlängert sich das Vertragsverhältnis nach deren Ablauf automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform.
9.4Ausschluss des freien Kündigungsrechts
Ein freies Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere gemäß § 648 BGB, wird ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, zahlungsunfähig wird, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder wenn der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
9.6Form der Kündigung
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
10Leistungserbringung durch Erfüllungsgehilfen
10.1Erfüllungsgehilfen
FixByte IT ist berechtigt, sich zur Erbringung sämtlicher Leistungspflichten, insbesondere durch dritte Unternehmen und Freelancern als Erfüllungsgehilfen, zu bedienen. Diese Erfüllungsgehilfen können alle vereinbarten Leistungen für FixByte IT vornehmen. Durch die Leistungserbringung durch Erfüllungsgehilfen wird FixByte IT von der eigenen Leistungspflicht befreit.
11Gewährleistung, Garantie
11.1Nacherfüllung
FixByte IT ist im Rahmen der Nacherfüllung nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
11.2Ausschluss der Gewährleistungspflicht
Die Gewährleistungspflicht von FixByte IT entfällt in allen Fällen, in denen Mängel und Beeinträchtigungen der Leistungen durch unsachgemäße Bedienung des Kunden, Eingriffe des Kunden oder ihm zuzurechnende Dritte, durch vom Kunden bereitzustellende Leistungen oder durch eine beim Kunden bestehende, nicht von FixByte IT zu verantwortende Systemumgebung verursacht sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
11.3Rechtsmängel
Bei Rechtsmängeln leistet FixByte IT Gewähr, indem sie dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit der Software verschafft oder die Software abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zum Rechnungspreis zurücknimmt, falls keine andere Abhilfe zumutbar ist.
11.4Garantien
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch FixByte IT nicht. Eine vom Hersteller geleistete Garantie wird von FixByte IT an den Kunden weitergegeben. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus der Auftragsbestätigung in Verbindung mit den Garantiebedingungen des Herstellers.
11.5Dienstleistungen im Zusammenhang mit Garantiefällen
Im Falle eines Garantiefalls, der den Austausch oder die Reparatur eines Geräts umfasst, werden die Garantieleistungen gemäß den Bedingungen des Herstellers erbracht. Jegliche Dienstleistungen, die über den reinen Austausch oder die Reparatur des Geräts hinausgehen — wie beispielsweise Installation, Konfiguration, Anpassung oder Einrichtung des Ersatzgeräts — sind nicht von der Herstellergarantie abgedeckt. Diese Dienstleistungen werden von FixByte IT separat berechnet. Kunden werden gebeten, sich bei Fragen zu den Details der Garantie und zu den damit verbundenen Dienstleistungen direkt an FixByte IT zu wenden.
11.6Geltendmachung von Garantieansprüchen
Zur Wahrung der Garantieansprüche soll sich der Kunde bei Auftreten von Mängeln, die unter die Garantie fallen, direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten. Bei Geltendmachung gegenüber dem Hersteller soll der Kunde auch FixByte IT informieren.
11.7Verjährung
Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach 12 Monaten, es sei denn, es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor, ein Fall der Arglist oder eine von FixByte IT ausdrücklich übernommene Garantie für die Beschaffenheit oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware, erfolgreicher Abnahme oder bei Dienstleistungen mit deren Erbringung.
12Haftung
12.1Haftungsumfang
FixByte IT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FixByte IT nur bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen resultieren.
12.2Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet FixByte IT nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), also solchen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.3Beschränkung der Haftung
Sofern FixByte IT mit einfacher Fahrlässigkeit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. FixByte IT haftet in diesem Fall nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.
12.4Haftungsbegrenzung bei Einmal-Vergütung
Bei Vereinbarung einer Einmal-Vergütung ist die Haftung von FixByte IT bei Sach- und sonstigen Schäden auf 10 % des Nettoauftragsvolumens pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 25 % des Nettoauftragsvolumens begrenzt.
12.5Haftungsbegrenzung bei wiederkehrender Vergütung
Bei Vereinbarung einer wiederkehrenden Vergütung ist die Haftung von FixByte IT bei Sach- und sonstigen Schäden auf 10 % des Netto-Jahresentgelts pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 25 % des Netto-Jahresentgelts begrenzt.
12.6Haftung für Datenverlust
Außer bei Leistungen, die ausdrücklich auch die Sicherung von Daten beinhalten, haftet FixByte IT nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Die Haftung von FixByte IT für den Verlust von Daten ist außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
12.7Persönliche Haftung
Wenn und so weit die Haftung von FixByte IT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe.
13Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen sorgfältig zu erfüllen und einzuhalten.
13.1Auftragsverarbeitung
Falls FixByte IT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten soll, schließen die Vertragsparteien rechtzeitig vor Beginn dieser Tätigkeit eine angemessene Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, die von FixByte IT vorgegeben wird. Details wie Umfang, Art und Zweck der geplanten Auftragsverarbeitung, die Art der Daten und die betroffenen Personen sowie Inhalt und Dauer des von FixByte IT zu erfüllenden Auftrags des Kunden werden vor der Auftragsverarbeitung festgelegt. FixByte IT wird die personenbezogenen Daten weder für andere Zwecke verwenden noch länger als vom Kunden festgelegt speichern. Bei der Beauftragung werden dem Kunden die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO von FixByte IT mitgeteilt, und der Kunde ist verantwortlich dafür, dass diese Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau für die Risiken der zu verarbeitenden Daten bieten.
13.2Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen sorgfältig zu erfüllen und einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt der Kunde FixByte IT von allen rechtlichen Konsequenzen des Verstoßes frei.
13.3Datenschutzerklärung
Für alle Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Kunden verweist FixByte IT auf ihre separate Datenschutzerklärung unter https://www.fixbyte.it/datenschutz/.
14Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
14.1Vertraulichkeit
Im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangte Informationen und Kenntnisse, insbesondere solche, die als Geschäftsgeheimnisse gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen klassifiziert sind oder andere vertrauliche Informationen technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art betreffen, sind von den Vertragsparteien streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für alle Informationen, die zur Vertragserfüllung bereitgestellt werden, insbesondere solche, die aus geschützten Unterlagen stammen. Diese Informationen müssen vor unbefugter Kenntnisnahme, Offenlegung, Vervielfältigung, Nutzung und sonstigem Missbrauch durch Dritte, die nicht an der Vertragsdurchführung beteiligt sind, geschützt werden. Erfüllungsgehilfen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden (insbesondere gemäß Ziffer 10), gelten in diesem Kontext nicht als Dritte.
14.2Verpflichtung der Mitarbeiter
Beide Parteien verpflichten sich, durch angemessene vertragliche Vereinbarungen zu gewährleisten, dass ihre jeweiligen Mitarbeiter, die von dieser Geheimhaltungsvereinbarung betroffen sind, entsprechend den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dies gilt ebenfalls, wenn sich die Parteien zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.
15Höhere Gewalt
15.1Haftungsausschluss
FixByte IT ist nicht haftbar für Ereignisse höherer Gewalt, die wesentliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Leistungen haben, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweise behindern oder unmöglich machen. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, schwerwiegende Umstände, die außerhalb des Willens und Einflusses der Vertragsparteien liegen, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Regierungsmaßnahmen, behördliche Entscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskonflikte, Beschlagnahmen, Embargos oder ähnliche Ereignisse, die nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
15.2Verlängerung von Fristen
Wird eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, gilt dies nicht als Vertragsverletzung. Die im Vertrag festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Dies gilt auch, wenn FixByte IT auf Vorleistungen Dritter angewiesen ist und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögern.
15.3Minderungspflicht und Mitteilung
Jede Partei ist verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu minimieren. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei muss der anderen Partei den Beginn und das Ende des Hindernisses unverzüglich in Textform mitteilen.
16Preisanpassungsklausel
16.1Gründe für eine Preisänderung
FixByte IT behält sich das Recht vor, die in einzelnen Verträgen festgelegten und vereinbarten Festpreise unter folgenden Umständen zu ändern:
- Wenn sich die Beschaffungskosten für Hardware, Software oder sonstige Leistungen, die für den Weitervertrieb an den Kunden erworben werden, erhöhen,
- Wenn sich die Beschaffungskosten für Hardware, Software und sonstige Leistungen, die speziell für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden beschafft werden, erhöhen,
- Wenn die Lieferung/Dienstleistung mit erhöhten oder zusätzlichen staatlichen Steuern, Abgaben oder anderen Belastungen belegt wird,
- Wenn sich die Lager-, Transport- (einschließlich Transportversicherung) und Verpackungskosten signifikant erhöhen,
- Wenn sich die Energiekosten und -preise signifikant erhöhen,
- Wenn sich die Mietkosten bzw. Nebenkosten für angemietetes Housing, Hosting und andere Rechenzentrumsleistungen signifikant erhöhen,
- Wenn sich der Refinanzierungssatz oder andere Refinanzierungskosten erhöhen, insbesondere wenn dem Kunden mitgeteilt wurde, dass die Leistungserbringung einer Finanzierung unterliegt,
- Wenn sich die Lohnkosten oder die gesetzlichen Lohnnebenkosten wesentlich erhöhen,
- Wenn aufgrund gesetzlicher Vorgaben technische Infrastrukturänderungen erforderlich sind, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und zusätzliche Kosten verursachen,
- Wenn sich die für die Preisberechnung relevanten Kosten aufgrund unvorhersehbarer, von FixByte IT nicht verursachter und nicht beeinflussbarer Umstände erhöhen.
16.2Angemessenheit und Ankündigung
Jede Preisanpassung muss angemessen sein, darf nur im erforderlichen Umfang zur Kompensation der geänderten Umstände erfolgen, unter Berücksichtigung möglicher Einsparungen, und darf nicht durch ein schuldhaftes Verhalten von FixByte IT ausgelöst sein. Die Anpassung muss mindestens 4 Wochen im Voraus in Textform mit Angabe des Grundes angekündigt werden. Auf Wunsch des Kunden wird FixByte IT die Details der Anpassung nachvollziehbar erläutern.
16.3Stundenkontingente
Falls in den Verträgen Stundenkontingente zugunsten des Kunden enthalten sind, gelten Preisanpassungen auch für diese Kontingente. Das monatliche Stundenkontingent wird entsprechend der Preisanpassung angepasst. Dies gilt auch für Verträge und daraus resultierende, offene Stundenkontingente, die vor dem Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden, sodass sich deren Volumen entsprechend verringert.
16.4Sonderkündigungsrecht
Hat eine Preisänderung, die den Gewinn von FixByte IT um mehr als 5 % erhöht, das Recht, den angepassten Vertrag ab Erhalt der Anpassungserklärung zum Beginn der Anpassung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht), es sei denn, die Preisänderung resultiert aus erhöhten Beschaffungskosten, Steuern oder Abgaben gemäß Ziffer 16.1. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Anpassungserklärung, gilt die neue Vergütung als vereinbart. Darauf wird in der Anpassungserklärung hingewiesen.
17Zusätzliche Bestimmungen
17.1Besondere Bestimmungen
Folgende zusätzliche besonderen Bestimmungen gelten ebenfalls:
- Besondere Bestimmungen für Werk- und Dienstleistungen
- Besondere Bestimmungen für die Erstellung von Individualsoftware
- Besondere Bestimmungen für die Pflege und Wartung von Software
- Besondere Bestimmungen für die Pflege und Wartung von Hardware
- Besondere Bestimmungen für die Miete von Software/Hardware
- Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Software
- Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Hardware
18Sonstige Bedingungen
18.1Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, oder wenn sich eine Lücke im Vertrag ergibt, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen oder zur Schließung der Lücke wird eine angemessene Regelung treten, die dem entspricht, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrags vermutlich gewollt hätten.
18.2Anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.3Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz von FixByte IT.
18.4Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf diese Vereinbarung als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten daraus nur mit der Zustimmung von FixByte IT in Textform auf Dritte übertragen oder Rechte und Pflichten von Dritten ausüben lassen.
18.5Referenznennung
FixByte IT ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
18.6Abwerbeverbot
Während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach darf der Kunde keine Mitarbeiter von FixByte IT direkt oder indirekt abwerben oder dies versuchen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe von FixByte IT nach billigem Ermessen festgelegt wird und die von einem zuständigen Gericht im Streitfall überprüft werden kann.
Fassung und Download. Dieser Text entspricht wortgleich der Fassung mit Stand 01.01.2022. Sie können ihn zusätzlich als PDF herunterladen oder diese Seite direkt ausdrucken.
Die in Ziffer 17.1 aufgeführten besonderen Bestimmungen für einzelne Leistungsarten sind nicht Bestandteil dieses Dokuments und werden gesondert zur Verfügung gestellt.